Oktober 2020 – von Fritz Hinterberger.
Umweltkontraproduktive Subventionen (inclusive Steuervergünstigungen) betrugen vor 7 bis 10 Jahren (letzte verfügbare Zahlen des Wirtschaftsforschungsinstituts) in Österreich um die 4 Mrd. € / Jahr, wovon ca. 40% an die Haushalte und 60% an Unternehmen gingen.
Zu umweltschädlichen Subventionen und Steuererleichterungen zählen laut den Autorinnen z.B.: Gratiszuteilung der CO2-Emissionsberechtigungen, Energieabgabenvergütung für energieintensive Industrie, Mineralölsteuervergünstigung für Diesel, Mineralölsteuerbefreiung für Kerosin, Pendlerpauschale, pauschale Dienstwagenbesteuerung, Neubauförderungen, Ordnungsrechtliche Maßnahmen (z.B. Stellplatzverpflichtung) u.v.m. Hierunter fällt somit auch der Unterschied des Mineralölsteuersatzes auf Benzin und Diesel.
Das Thema ist seit langem auf der wissenschaftlichen Agenda. Auch politisch findet es sich derzeit beispielsweise im European Green Deal als auch im österreichischen Regierungsprogramm, worin der Einsatz für ein Ende der Finanzierung und der Subventionen für fossile Infrastrukturen und fossile Energien auf europäischer Ebene sowie explizit eine Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs und des Pendlerpauschales“ angesprochen werden.
Im Nationalen Energie- und Klimaplan wird davon gesprochen, dass ein stufenweiser Abbau der Anreize und Subventionen zu einer Reduktion der Treibhausgase um 5,2 Mio t CO2 Äquivalent pro Jahr führen könnte, was etwa 10 Prozent des Reduktionserfordernisses zur Erreichung einer Klimaneutralität entspricht.
Ein Expertenpapier (Grossmann et al. 2020) kommt zu dem Schluss, dass der Abbau von Subventionen in den Bereichen Energie, Mineralölsteuer, Kerosin und Binnenschiffahrt) in Höhe von 1,7 Mrd. € pro Jahr eine Reduktion um 0,4 Mio. Tonnen pro Jahr bringen würde. Dem stünde ein Beschäfrtigungsrückgang in Höhe von 8.500 Personen gegenüber, wenn die eingesparten Gelder nicht anders (Investitionen!) wieder ausgegeben würden.
Das von Grossmann et al. (2020) errechnete Zielerreichungsszenario (auf halbem Weg zu der im Regierungsprogramm fest geschriebenen „Klimaneutralität bis 2040), in dem der Subventionsabbau nur einen Teil einer sehr umfassenden Maßnahmenliste ausmacht, hat bei einer Halbierung der Treibhausgase bis 2030 „in Summe kaum Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau. Allerdings gibt es weitreichende und strukturelle Wirkungen in relativ kurzer Zeit (zehn Jahre) für Branchen und Berufe, die den Bedarf an Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöhen.“
Literatur: Grossmann, Anett, Ingo Wolter, Friedrich Hinterberger und Lea Püls (2020):
Die Auswirkungen von klimapolitischen Maßnahmen auf den österreichischen Arbeitsmarkt. ExpertInnenbericht. Osnabrück und Wien.
https://www.gws-os.com/de/index.php/die-gws/news/reader/die-auswirkungen-von-klimapolitischen-massnahmen-auf-den-oesterreichischen-arbeitsmarkt-807.html